previous article in this issue | next article in this issue |
Preview first page |
Document Details : Title: Het archief van het Kapittel van Utrecht Author(s): VAN ENGEN, Hildo Journal: Ons Geestelijk Erf Volume: 74 Issue: 1-2 Date: maart-juni 2001 Pages: 33-49 DOI: 10.2143/OGE.74.1.616444 Abstract : Über die Aufbewahrung der Archivalien des Kapitels von Utrecht, die übergreifende Kongregation der Drittordenskonvente im Utrechter Bistum, ist nichts bekannt; ein eigenes Kapitelarchiv ist nicht überliefert worden. Um die Frage beantworten zu können, ob dem Kapitel ein zentrales Archiv zur Verfügung stand, können zuerst die während der jährlichen Generalkapitelversammlungen schriftlich festgelegten Beschlüße verwendet werden. Sie zeigen, daß sich das Kapitel um die Archivalien von überlokaler Bedeutung (wie zum Beispiel die Drittordensregel, die Kapitelstatuten und die von dem Utrechter Kapitel empfangenen päpstlichen, bischöflichen und landesherrlichen Privilegien) gekümmert hat; es bleibt aber unklar, wo diese Archivalien bewahrt wurden. An Hand authentischer Abschriften der Kapitelprivilegien kann bestimmt werden, wo sich manche Originalprivilegien zu einem bestimmten Moment befunden haben. Problem dabei ist, daß das Kapitel nicht selbst über die Originale aller ihrer Privilegien verfügte, da diese manchmal einem von dem Papst angestellten executor oder conservator übergeben wurden. Auf Grund eines 1472 angefertigten Vidimus der Kapitelprivilegien kann aber erschlossen werden, welche Privilegien das Kapitel von Utrecht im Original besaß. Aus der Überlieferungsgeschichte aller in diesem Vidimus abgeschriebenen Urkunden läßt sich ableiten, daß sich das zentrale Archiv des Utrechter Kapitels im Caeciliakonvent zu Utrecht befand. Dieser Konvent war seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts de facto Hauptkonvent des Kapitels. An anderswo aufbewahrten Kapitelarchivalien zeigt sich, daß der Caeciliakonvent sich seine Position als zentrales Archiv nicht erhalten konnte. In den dreißiger Jahren des 15. Jahrhunderts wurde Sankt Paulus in Amsterdam zu einem wichtigen Konvent, und später auch der Konvent Sankt Janskamp bei Vollenhove. Daß auch in diesen Konventen Originalprivilegien bewahrt wurden, steht in Zusammenhang mit der Tatsache, daß das Kapitel regelmäßig von einem aus diesen Konventen stammenden Generalminister geleitet wurde. Das persönliche Auftreten dieser Generalminister hat also im Laufe des späteren 15. Jahrhunderts die zentrale Aufbewahrung der Kapitelarchivalien beendet. Die wenig zentralistische Struktur des Kapitels (das Generalkapitel fand in jährlich wechselnden Konventen statt, die Generalminister stammten nicht ständig aus einem, sondern aus mehreren Konventen) hat hierzu vermutlich beigetragen. |
|