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Document Details :

Title: Die Vorlage in Römer 6
Author(s): TANGHE, V.
Journal: Ephemerides Theologicae Lovanienses
Volume: 73    Issue: 4   Date: Dec. 1997   
Pages: 411-414
DOI: 10.2143/ETL.73.4.504835

Abstract :
Der Straßenverkehr ist geregelt. Es muß jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein, wann und wie er gehen, bzw. fahren darf. Hält er sich nicht an das Reglement, wird er strafbar. Wird aber das Reglement außer Kraft gesetzt, kann jeder laufen und fahren wie und wann er will. Er kann nicht mehr strafbar werden. Das soll selbstverständlich nicht sein. Ähnliches scheint mit dem Gesetz des Alten Testaments geschehen zu sein: οὖ δέ οὐκ ἔστιν νόμος, οὐδὲ παράβασις (R 4,15). Mehr noch: οὖ δέ ἐπλεόνασεν ἠ ὰμαρτία, ὐπερεπερίσσευσεν ἠ χάρις (R 5,20). Daraus kann leicht einer folgern: ἐπιμένων τῇ ἁμαρτία ἵνα ἡ χάρις πλεονάσῃ (R 6,1). Das ruft verständlicherweise Entrüstung hervor: μὴ γένοιτο (R 6,2). Solche Überlegungen sind nachvollziehbar.


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