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Document Details : Title: Geert Grote en begijnen in de begintijd van de Moderne Devotie Author(s): WEILER, A.G. Journal: Ons Geestelijk Erf Volume: 69 Issue: 2 Date: juni 1995 Pages: 114-132 DOI: 10.2143/OGE.69.2.2003428 Abstract : R.R. Post datierte die Statuten des Mr.-Geertshauses in Deventer in der längeren Version um 1393-1398. Diese Version enthält manche Zusätze bezüglich der Irrlehren der Beginen und der Anhänger des Freien Geistes, und der verurteilten Thesen des Meisters Eckhart. In dem von Post angedeuteten Zeitabschnitt standen die Schwestern des Gemeinsamen Lebens in Verdacht solcher Ketzereien. Daher seine Datierung. Aufgrund aber der Tatsache dass Geert Grote aus den Schriften des Johann von Ruusbroec Die geestelike brulocht und Van den XII beghinen diese Lehren und Thesen kannte, kann die von G. Dumbar in seiner Textausgabe der Statuten genannte Jahreszahl 1379 für die längere Version aufrechterhalten werden. Diese Version geht auf Grote selbst zurück, der für seine Frauengemeinschaft ausdrücklich den Abstand zu diesen verdächtigen Lehrsätzen zu wahren versuchte. Die kurze Version der Statuten kann man folglich 1374 datieren, das Jahr in dem Grote sein Elternhaus in Deventer armen frommen Frauen zur Verfügung stellte. Dieser Text kann daher benutzt werden als eine Quelle für unsere Kenntnisse der frühesten Formen des Zusammenlebens frommer Frauen, die aber keineswegs Beginen waren. Grote’s Ansichten in bezug auf den Status der Beginen sind bekannt aus seinem Traktat De simonia ad beguttas. |
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